Ein umfassendes Hygienemanagement mit Gefahren- und Risikoanalysen, verifiziert durch Kontrollen sichert die Betreiber von Verdunstungs-Rückkühlwerken vor juristischen Risiken. Das FIMP-Konzept ?Facility Industry Management Package? von Cillit CEE Watertechnology und deren Tochtergesellschaft Cillit Deutschland bietet diesen Schutz. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Niedrigere Betriebskosten. Aufgeschreckt durch die Krankheits- und Todesfälle in Warstein und Ulm aufgrund von Legionellen stehen Verdunstungs-Rückkühlwerke und deren bestimmungsgemäßer Betrieb wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Melderegister, rechtliche Regelungen und technische Vorgaben werden durch das ?Eckpunktepapier? des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit für eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Stand 16. Januar 2014) sowie dem Entwurf der VDI 2047 Blatt 2 (Einspruchsfrist endet am 30. Juni 2014) endlich ernsthaft diskutiert. Auch wenn die Schuldfrage der Legionellen-Epidemie aus 2010 in Ulm noch ungeklärt ist, bieten Veröffentlichungen in Fach- und Publikumsmedien diverse Anhaltspunkte für gravierende Versäumnisse.
Das Gutachterteam macht beispielsweise die für den Einbau, die Wartung und den Betrieb zuständige Firma dafür verantwortlich, die gebotenen Wartungs-, Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Für Zivilklagen wie z.B. Schadenersatzforderungen reicht es aus, wenn die Verantwortlichkeit einer Firma zweifelsfrei feststeht. Um aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung erheben zu können, muss die Staatsanwaltschaft einer oder mehreren Personen individuelles Fehlverhalten vorwerfen können. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob ein möglicher Konstruktionsfehler vorgelegen hat. Vorstellbar sind auch Bereiche in der Kühlanlage, in die z.B. das Biozid konstruktionsbedingt nicht eindringen konnte und somit das gefährliche Legionellenwachstum ermöglichte.
↧