Aktuell in aller Munde und Gegenstand zahlreicher Fachseminare,
Schulungen und Veröffentlichungen: die erste Änderungsverordnung (vom November 2011) zur Trinkwasserverordnung
2001. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich auf den ersten Blick auch nach der Verordnung für Planende und ausführende Betriebe nichts ändern soll. Wer genauer in die Verordnung schaut, wird jedoch sehr schnell bemerken, dass sich die Anforderungen dieser
Verordnung in erster Linie an Wasserversorger und an Gesundheitsämter sowie in zweiter Linie an Betreiber von Trinkwasserinstallationen wenden, vergeblich wird jedoch selbst der aufmerksame Leser die direkte Ansprache des Fachplaners
oder des ausführenden Installationsbetriebes
in dieser Paragraphensammlung suchen.
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